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Verordnung über Luftfahrtpersonal – LuftPersV

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(BGBl. I 2014, 2256 — 2257)

Angaben zum Antrag auf Genehmigung einer Ausbildungseinrichtung



A Name und Anschrift der Ausbildungseinrichtung
B Beabsichtigter Beginn der Ausbildungstätigkeit
C Name, Anschrift und Telefonnummer des Ausbildungsleiters sowie der Lehrberechtigten, bei Lehrberechtigten zusätzlich die Angabe der Qualifikationen inklusive der Bereiche, in denen die Lehrberechtigten tätig sind (Theorie, Simulator etc.)
D Name und Anschrift des Flugplatzes oder der Betriebsstätte, auf dem oder in der die Ausbildung durchgeführt werden soll
E Auflistung der Luftfahrzeuge, die in der Ausbildungseinrichtung verwendet werden sollen, einschließlich aller synthetischen Flugübungsgeräte (falls zutreffend), unter Angabe:
der Luftfahrzeugklasse/-art und ggf. des Luftfahrzeugmusters,
von Eintragung(en) im Luftfahrzeugregister,
des/der eingetragenen Halter(s),
der Kategorie des Lufttüchtigkeitszeugnisses
F Art der Ausbildung, die in der Ausbildungseinrichtung durchgeführt werden soll:
Theoretische Ausbildung
Praktische Flugausbildung
Klassenberechtigungen
Weitere Berechtigungen (z. B. Schleppberechtigung)
G Angaben zur Versicherung der Luftfahrzeuge und der Auszubildenden
H Angaben über Voll- oder Teilzeitbetrieb der Ausbildungseinrichtung
I Erklärung, dass
1.
die Angaben zu A bis H richtig sind,
2.
die Ausbildung in Übereinstimmung mit den in § 2 Absatz 1 genannten Vorschriften durchgeführt wird.
Datum
Unterschrift
Neugefasst durch Bek. v. 13.2.1984 I 265;
zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 7.12.2021 I 5190
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25